Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV, also die Energieeinsparverordnung, ist eine politische Verordnung zur Unterstützung der Energiewende und ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Die EnEv gilt für Wohngebäude, gewisse Betriebsgebäude und Bürogebäude.

Inhaltlich schreibt die EnEV den Bauherren vor, welche bautechnischen Standardanforderungen für einen effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes einzuhalten sind. Die aktuellste Auflage der EnEV stammt aus dem Jahr 2014.

Die wichtigsten Vorschriften der EnEV

Bei der Dämmung von verschiedenen Gebäudeteilen wie z.B. Fassade, Dach oder neuen Fenstern sind von der EnEV verschiedene Wärmedurchgangskoeffizienten, die sogenannten U-Werte vorgeschrieben.

Der U-Wert* (Wärmedurchgangskoeffizient)

Der Wärmedurchgangskoeffizient dient der Messung der Wärmemenge, die durch ein Bauteil strömen kann. Je geringer der Wert, desto besser die Isolierungen der Bauteile.

Übersicht der verlangten U-Werte laut EnEV 2014

Die dargestellten Werte beziehen sich auf Wohngebäude. Bei Nicht-Wohngebäuden, wie etwa Büros oder Fertigungshallen, sind laut EnEV höhere Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte*) zulässig. Folgende U-Werte müssen demnach eingehalten werden.

Bauteile Anforderung Umsetzung
Außenwand 0,24 Dämmung mit 12 bis 16 cm
Fenster
Achtung: Maßgeblich ist der U-Wert des gesamten Fensters, der als UW-Wert bezeichnet wird.
1,30 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
Dachfenster 1,40 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
Verglasungen
für Sonderverglasungen wie z.B. Schallschutzverglasungen gelten andere Werte
1,10 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
Dachschrägen, Steildächer 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm
Oberste Geschossdecken 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm
Flachdächer 0,20 Dämmung mit 16 bis 20 cm
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte 0,30 Dämmung mit 10 bis 14 cm
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (wenn der Aufbau bzw. die Erneuerung des Fußbodens auf der beheizten Seite erfolgt) 0,50 Dämmung mit 4 bis 5 cm
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen 0,24 Dämmung mit 14 bis 18 cm

Wirksamwerden der Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten am 1. Januar 2016

Die letzte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine Anhebung der Neubauanforderungen, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden ist: Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die Anforderungen an die energetischen Anforderungen an Neubauten sind somit seit dem 1. Januar 2016 entsprechend strenger.

Zudem winken üppige Fördermittel, wenn die EnEV-Anforderungen übertroffen werden. Beispielhaft ist der bereits in vielen tausend Wohneinheiten bewährte Passivhausstandard.

Förderprogramme

Wer Förderprogramme, etwa der KfW-Bank in Anspruch nehmen will, tut gut daran, sich vor der Auftragsvergabe die Bedingungen genau anzuschauen

Gerne beraten wir Sie in allen energetischen Fragen rund um Fenster | Hebeschiebetüren | Haustüren

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