Energieausweis
Das Thema Energieausweis betrifft in erster Linie alle Immobilienbesitzer, die ihr Haus vermieten oder verkaufen wollen. Seit dem Juli 2008 muss in einem solchen Fall ein Energieausweis für das entsprechende Objekt vorhanden sein. Doch auch für den Eigentümer, der sein Haus selbst bewohnt, sind die ermittelten Werte eines Energieausweises sinnvoll, sofern nicht für das Gebäude bereits eine Wärmebedarfsberechnung erstellt worden ist. Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen zwei Varianten, die sich auch in der Aussagekraft maßgeblich unterscheiden. Die günstige, aber auch mehr oder weniger wertlose Variante ist der verbrauchsorientierte Ausweis, der anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre die Werte für das Haus ermittelt. Sinnvoll und aussagekräftig ist hingegen der bedarfsorientierte Ausweis, bei dem dem anhand der bauphysikalischen Daten des Hauses der Energieverbrauch ermittelt wird. Wer sich eine aussagekräftige Information über seine Immobilie einholen und auch die noch vorhandenen Einsparpotentiale erkennen und berechnen lassen will, sollte in jedem Falle den bedarfsorientierten Ausweis anstreben.
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