Sicherheitsglas-Finder
Sicherheit mit Glas
Das richtige Glas für die richtige Anwendung
Bauelemente aus Glas prägen die moderne Architektur. Die Möglichkeit, Glas als Tragelement zu verwenden, hat Architekten und Ingenieure zur Realisierung immer leichterer Konstruktionen angeregt. Die Antwort auf diese Herausforderungen sind Glasarten und Verbindungen, die zahlreiche Charakteristiken für eine aktive und passive Sicherheit sowie die Konstruktionssicherheit vereinen.
Glas kann aktive und passive Sicherheit bieten. Passive Sicherheit ist der Schutz des Menschen vor ernsthaften Verletzungen durch das Glas selbst. Dagegen beschreibt der Begriff der aktiven Sicherheit den Bereich, wo das Glas selbst zum Träger von Sicherheitseigenschaften, wie Brandschutz, Einbruchhemmung oder Absturzsicherung, wird.
Einscheiben-Sicherheitsglas SGG SECURIT und Verbund-Sicherheitsglas SGG STADIP sind geeignete Verglasungen für den Schutz vor Verletzungen. Verletzungsfolgen sollen durch den Einsatz geeigneter Bauprodukte und / oder durch konstruktive Maßnahmen von vorneherein vermieden werden. Insbesondere sind Maßnahmen dort erforderlich, wo besonders schutzbedürftige Personen – vor allem Kinder, Jugendliche, ältere, gehunsichere oder sehschwache Menschen, aber auch Sportler – auf verglaste Wände oder Türen treffen können, oder wo mit hohem Personenaufkommen zu rechnen ist.
Planer und ausführende Firmen sehen sich mit einer Vielzahl von Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) und Verordnungen konfrontiert, in denen der Einsatz von Glas im öffentlichen Verkehrsbereich geregelt wird. Die Auswahl des richtigen Glases unter dem Aspekt „Sicherheitsglas und Verletzungsschutz“ scheint aber in vielen Fällen unübersichtlich zu sein und führt häufig zu Verunsicherungen. Während für den öffentlichen Bereich zahlreiche Regelwerke die Verwendung von Sicherheitsglas vorschreiben, ist der private Bereich weitgehend davon ausgenommen. Eine falsche Glasauswahl mit hohen Risiken für den Nutzer kann die Folge sein. In der Praxis auftretende Unfälle, hervorgerufen durch Stürze in Glasscheiben, verursachen nicht selten schwere Verletzungen und können in tragischen Fällen auch zum Tod führen. Bekannt ist, dass Unfälle im privaten Bereich, vorwiegend mit Kindern, keine Ausnahmesituation darstellen, die nur in Folge einer tragischen Verkettung überraschender Umstände auftreten, sondern vielmehr in Verbindung mit alltäglichen Lebenssituationen entstehen.
Neben den Regelungen zur Verkehrssicherheit müssen bei der Auswahl und Bemessung der Glaserzeugnisse in jedem Fall u.a. auch die anerkannten Regeln der Technik, die erforderlichen Lastannahmen und nutzungsbedingte Anforderungen an die Resttragfähigkeit mit berücksichtigt werden. Sicherheitsvorschriften ersetzen keine Technischen Regeln. Sie sind meist zusätzlich, bedingt durch die besondere Nutzung der Verglasung, anzuwenden und schon vor der Angebotsabgabe zu beachten. Außerdem müssen evtl. gewünschte aktive Sicherheitseigenschaften der Verglasung in
Sicherheitsglas und technische Regelwerke
In der Bundesrepublik Deutschland ist Baurecht Ländersache. Innerhalb der baurechtlichen Vorgaben wird geregelt, wie Bauten und bauliche Einrichtungen beschaffen sein müssen. Es geht hier vor allem darum, die Standsicherheit der Konstruktion und die Sicherheit von Personen und des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten.
Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht gesondert gegen den Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erforderliche Verkehrssicherheit durch das Glaserzeugnis sichergestellt werden. Gefordert werden für diese Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmende“ Verglasungen. Als „bruchsicher“ bzw. „bruchhemmend“ gelten nach DIN 58125 und DIN 18361 Werkstoffe für Verglasungen, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.
Diesen Anforderungen erfüllen Sicherheitsgläser wie SGGSECURIT( Einscheiben-Sicherheitsglas oder SGGSTADIP (VerbundSicherheitsglas).
Wichtige Regelwerke die die Verwendung und/oder Eignung von Sicherheitsglas beschreiben*:
- Arbeitsstättenverordnung 8/2004
- ASR Lichtdurchlässige Wände 8/4 6/98
- DIN 18361 – Verglasungsarbeiten
- DIN 58125 – Schulbauten
- DIN EN 12600 – Pendelschlagversuch
- Verkehrssicherheit mit Glas, Schrift Nr. 8, Institut des Glaserhandwerks Hadamar
- Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), 01/2003
- Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen ( TRLV ) 09/1998
- GUV – SI 8027 Sicherheit bei Bau und Einrichtung
- Sicherheitsregeln für Bäder (GUV-R 1/111)
- Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung (GUV-SR 2002)
- Unfallverhütungsvorschrift Schulen (GUV-V S1) und DIN 58125 „Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“
- DIN 18038 – „Sporthallen; Squash-Hallen; Grundlagen für Planung und Bau“
- DIN 18032-1 – „Sporthallen; Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“
- DIN 18516-4 – „Außenwandbekleidungen“
- Merkblatt M 29 (Ausgabe April 1995) – Glastüren, Glaswände – der BG für den Einzelhandel
- Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232)
*ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sämtliche Anforderungen sind objektbezogen zu prüfen.
Weitergehende Anforderungen können in der Bauregelliste, bauaufsichtlichen Zustimmungen im Einzelfall, Allgemein bauaufsichtliche(s) Zulassung oder Prüfzeugnis enthalten sein.
Sicherheit bei Glasanwendungen
Das Bauproduktengesetz ist die nationale Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Eine der wesentlichen Anforderungen aus dem Bauproduktengesetz lautet:
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass sich bei seiner Nutzung oder seinem Betrieb keine unannehmbaren Unfallgefahren ergeben, wie Verletzungen durch Rutsch-, Sturz- und Aufprallunfälle, Verbrennungen, Stromschläge, Explosionsverletzungen.
Aus den zur Verfügung stehenden Glasprodukten muss dasjenige ausgesucht werden, das für die vorgesehene Konstruktion das geeignete ist. Die Anforderungen an die Sicherheit müssen für jeden Einsatzbereich definiert werden. Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Eine Glaskonstruktion muss sicherstellen, dass bei einem unvorhersehbaren Bruch Menschen nicht gefährdet werden.
Sicherheitsrelevante Bereiche sind überall dort, wo mit Ansammlungen von Menschen zu rechnen ist, oder dort, wo besonders schutzbedürftige Personengruppen (Kinder, Schüler usw.) mit Glasflächen in Berührung kommen können.
Verkehrssicherheit wird im Rahmen des Baurechts nicht vollständig geregelt. Die Minimierung des Unfallrisikos überlässt das Baurecht der Verantwortung des Auftraggebers bzw. versicherungsrechtlich zuständigen Organisationen. Die Anforderungen an die Verglasung zum Schutz vor Verletzungen durch Schnitt- oder Stichverletzungen (auch durch herabstürzende Glasteile) sind vom Planer zu stellen. Über die notwendigen Maßnahmen hinaus können auch der Bauplaner oder die Baubehörde spezielle Anforderungen an die Verkehrssicherheit stellen.
Die vorliegende Dokumentation ist eine Planungshilfe, die beispielhafte Glasanwendungen zeigt und Hinweise auf die auszuführende Glasart unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke und des Sicherheitsbedürfnisses der Nutzer gibt.
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